Urkundenanforderungen
Sie erhalten vom Standesamt Langen (Hessen) für Personenstandsfälle, die sich in Langen (Hessen) ereignet haben, folgende Urkunden:
  • Geburtsurkunden (es ist auch möglich diese ohne Geschlechtsangabe, ohne Religionsangabe und ohne Angabe der Eltern auszustellen)
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden 
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch das als Heiratsregister weitergeführt wird (nur bei Eheschließungen vom 01.01.1958 bis 31.12.2008, wenn das Familienbuch auf Antrag angelegt wurde und Kinder im Ausland geboren sind)
  • Ausdrucke aus den Personenstandsregistern auch mit Hinweisen.
    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen.

Sie können die gewünschten Urkunden auch schriftlich bestellen, per FAX unter der Nr. 06103 203-722, oder per E-Mail unter standesamt@langen.de. Die Überweisung ist vorab auf das Konto der Stadtkasse, bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt, Kto.-Nr. 026000463, BLZ 506 521 24 unter Angabe des Namens und des Verwendungszwecks vorzunehmen.

 

Gebühren:

 

Beglaubigte Abschrift aus dem Heirats-,

Geburten- und Sterbebuch

 

10,00 Euro

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 10,00 Euro
Alle übrigen Urkunden 10,00 Euro


Für weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig hergestellt werden, sind je Urkunde die Hälfte der Gebühren zu zahlen.

Gebührenfreiheit besteht, wenn dies gesetzlich geregelt ist (zum Beispiel für Rentenzwecke).

 

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