Sie erhalten vom Standesamt Langen (Hessen) für Personenstandsfälle, die sich in Langen (Hessen) ereignet haben, folgende Urkunden:
- Geburtsurkunden (es ist auch möglich diese ohne Geschlechtsangabe, ohne Religionsangabe und ohne Angabe der Eltern auszustellen)
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch das als Heiratsregister weitergeführt wird (nur bei Eheschließungen vom 01.01.1958 bis 31.12.2008, wenn das Familienbuch auf Antrag angelegt wurde und Kinder im Ausland geboren sind)
- Ausdrucke aus den Personenstandsregistern auch mit Hinweisen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen.
Sie können die gewünschten Urkunden auch schriftlich bestellen, per FAX unter der Nr. 06103 203-722, oder per E-Mail unter standesamt@langen.de. Die Überweisung ist vorab auf das Konto der Stadtkasse, bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt, Kto.-Nr. 026000463, BLZ 506 521 24 unter Angabe des Namens und des Verwendungszwecks vorzunehmen.
Gebühren:
Beglaubigte Abschrift aus dem Heirats-, Geburten- und Sterbebuch |
10,00 Euro |
| Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch |
10,00 Euro |
| Alle übrigen Urkunden |
10,00 Euro |
Für weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig hergestellt werden, sind je Urkunde die Hälfte der Gebühren zu zahlen.
Gebührenfreiheit besteht, wenn dies gesetzlich geregelt ist (zum Beispiel für Rentenzwecke).