Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
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mindestens 8 Jahren Inlandsaufenthalt
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Sicherung des eigenen Lebensunterhalts
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (ab 01.09.2008)
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht vorbestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine exremistische oder terroristische Betätigung.
Der Antrag ist mit einem geeigneten Formular bei der unteren Verwaltungsbehörde (Stadt, Gemeinde) in welcher der Einbürgerungsbewerber oder die Einbürgerungsbewerberin seinen/ihren Wohnsitz hat, zu stellen.
Die Einbürgerungsbehörde, die über den Antrag entscheidet, ist das Regierungspräsidium in Darmstadt.
Weitere Informationen zur Einbürgerung unter http://www.einbuergerung.de