Der Tod einer Person ist spätestens am dritten Werktag dem zuständigen Standeamt mitzuteilen.
Ist ein Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, dann erhalten Sie dort die notwendigen Nachweise über den Tod (Leichenschauschein). Das Krankenhauspersonal teilt dem Standesamt den Sterbefall mit. Es empfiehlt sich einen Bestatter zu beauftragen, der alle notwendigen Schritte einleiten und Ihnen vertrauensvoll bei der Erledigung der Formalitäten zur Seite steht..
Ist eine Person zu Hause verstorben, dann ist umgehend ein Arzt zu benachrichtigen. Der Arzt stellt den erforderlichen Todesnachweis aus. Nach dem Erhalt der ärztlichen Dokumente empfiehlt es sich einen Bestatter aufzusuchen, um alle Formalitäten für die Bestattung in die Wege zuleiten. Sie können dann den Bestatter bevollmächtigen alle Formalitäten für Sie zu erledigen. Wenn Sie alles selbst erledigen möchten, so sind Sie verpflichtet mit den notwendigen Unterlagen am nächsten Tag den Sterbfall im Standesamt anzuzeigen.
Ist die Ursache des Todes einer Person ungeklärt, dann muss die Kriminalpolizei eingeschaltet werden.
Notwendige Unterlagen zur Sterbefallbeurkundung
Zur Beurkundung eines Sterbefalls werden bei geklärter Ursache des Todes der Leichenschauschein benötigt und
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bei einer ledigen Person die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder Geburtsurkunde
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bei einer verheirateten Person eine Abschrift aus dem Heiratsregister oder eine Heiratsurkunde
- bei einer geschiedenen Person eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- bei einer verwitweten Person eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder die Sterbeurkunde des Ehegatten oder Beschluss über die Todeserklärung.
- Nachweis des letzen Wonsitzes (Meldebescheinigung)
Im Einzelfall bedarf es gegebenenfalls der Vorlage zusätzlicher Dokumente. Auskunft darüber erhalten Sie im Standesamt.
Die Verwaltungsgebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 10,00 Euro und jede weitere am gleichen Tag beantragte Urkunde kostet 5,00 Euro. Sterbeurkunden für die Krankenkasse, Rentenzwecke und die Bestattung erhalten Sie gebührenfrei.
Statistik
| Sterbefälle |
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
2007 |
2006 |
2005 |
2004 |
| männlich |
262 |
243 |
237 |
252 |
232 |
213 |
242 |
265 |
| weiblich |
295 |
334 |
281 |
275 |
270 |
276 |
282 |
273 |
| gesamt |
557 |
577 |
518 |
527 |
502 |
489 |
524 |
538 |
| aus Langen |
263 |
233 |
199 |
204 |
220 |
209 |
231 |
211 |
| Auswärtige |
294 |
344 |
319 |
323 |
282 |
280 |
293 |
327 |