Ein Sterbefall ist eingetreten - Was ist zu tun?
Der Tod einer Person ist spätestens am dritten Werktag dem zuständigen Standeamt mitzuteilen.

Ist ein Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, dann erhalten Sie dort die notwendigen Nachweise über den Tod (Leichenschauschein). Das Krankenhauspersonal teilt dem Standesamt den Sterbefall mit. Es empfiehlt sich einen Bestatter zu beauftragen, der alle notwendigen Schritte einleiten und Ihnen vertrauensvoll bei der Erledigung der Formalitäten zur Seite steht..

Ist eine Person zu Hause verstorben, dann ist umgehend ein Arzt zu benachrichtigen. Der Arzt stellt den erforderlichen Todesnachweis aus. Nach dem Erhalt der ärztlichen Dokumente empfiehlt es sich einen Bestatter aufzusuchen, um alle Formalitäten für die Bestattung in die Wege zuleiten. Sie können dann den Bestatter bevollmächtigen alle Formalitäten für Sie zu erledigen. Wenn Sie alles selbst erledigen möchten, so sind Sie verpflichtet mit den notwendigen Unterlagen am nächsten Tag den Sterbfall im Standesamt anzuzeigen.

Ist die Ursache des Todes einer Person ungeklärt, dann muss die Kriminalpolizei eingeschaltet werden.

Notwendige Unterlagen zur Sterbefallbeurkundung

Zur Beurkundung eines Sterbefalls werden bei geklärter Ursache des Todes der Leichenschauschein benötigt und
  • bei einer ledigen Person die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder Geburtsurkunde 
  • bei einer verheirateten Person eine Abschrift aus dem Heiratsregister oder eine Heiratsurkunde
  • bei einer geschiedenen Person eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei einer verwitweten Person eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder die Sterbeurkunde des Ehegatten oder Beschluss über die Todeserklärung.
  • Nachweis des letzen Wonsitzes (Meldebescheinigung)

Im Einzelfall bedarf es gegebenenfalls der Vorlage zusätzlicher Dokumente. Auskunft darüber erhalten Sie im Standesamt.

Die Verwaltungsgebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 10,00 Euro und jede weitere am gleichen Tag beantragte Urkunde kostet 5,00 Euro. Sterbeurkunden für die Krankenkasse, Rentenzwecke und die Bestattung erhalten Sie gebührenfrei. 

 

Statistik

 

Sterbefälle 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004
männlich 262 243 237 252 232 213 242 265
weiblich 295 334 281 275 270 276 282 273
gesamt 557 577 518 527 502 489 524 538
aus Langen 263 233 199 204 220 209 231 211
Auswärtige 294 344 319 323 282 280 293

327

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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