Familienbücher gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr
Das Familienbuch wurde vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 für Ehen die in Deutschland geschlossen wurden angelegt.
Sofern die Ehe außerhalb des Bundesgebiets oder vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR geschlossen wurde, konnte die Anlegung eines Familienbuches beantragt werden.
Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln. Dieses gibt es auch weiterhin.