Eheschließungen

Sie möchten heiraten

Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite


Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin beim Wohnsitzstandesamt (Haupt- oder Nebenwohnung) des oder der Verlobten vorgenommen werden.

 

Falls bei der Anmeldung zur Eheschließung die persönliche Vorsprache nur eines Verlobten möglich ist, so muss eine Vollmacht des anderen Verlobten vorgelegt werden. Dadurch wird der zukünftige Ehepartner ermächtigt die Anmeldung alleine vorzunehmen. Die Erklärung wird dann zusammen mit den zur Anmeldung erfoderlichen Unterlagen vorgelegt.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als acht Tage sein soll. Diese Bescheinigung enthält unter anderem Angaben zum Wohnsitz, zum Familienstand und zur Staatsangehörigkeit.
  • Abschrift aus dem Geburtsregister 
  • zusätzlich bei gemeinsamen vorehelichen Kindern: Geburtsurkunde oder Abschrift vom Geburtsregister jedes Kindes.
  • zusätzlich, wenn einer der Verlobten das 16. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht volljährig ist: Beschluss des zuständigen Familiengerichts über die Befreiung von der Erfordernis der Ehemündigkeit
  • zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist: Registrierschein, Flüchtlingsausweis, Bescheinigung über eine erfolgte Namenserklärung und evt. Einbürgerungsurkunde
  • zusätzlich, wenn ein Verlobter verwitwet oder geschieden oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatte: eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratsregister fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk (Tod oder Scheidung) oder Heirats-/Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
  • zusätzlich bei minderjährigen Kindern aus früheren Ehen: Angabe über den Besitz des alleinigen Sorgerechts
  • zusätzlich bei Scheidung im Ausland: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Entscheidungsgründe bei Scheidung außerhalb eines EU-Staates. Bescheinigung über die Entscheidung eines EU-Gerichts  

In Fällen mit Auslandsbeteiligung sollten Sie sich beim Standesamt nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen.

Auch über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe geben wir Ihnen gerne Auskunft.

 

Kosten:

Anmeldung der Eheschließung bei deutschen
Staatsangehörigen 
 
40,00 Euro

Anmeldung der Eheschließung bei ausländischen

Staatsangehörigen 

60,00 Euro 
Vornahme der Eheschließung 40,00 Euro 
Ehefähigkeitszeugnis bei Deutschen  40,00 Euro 
Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsberührung  60,00 Euro 
Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro 
Eheurkunde 10,00 Euro
Bescheinigung Namensführung 10,00 Euro
Stammbuch (je nach Ausführung) 13,00 bis 33,00 Euro

 

Um Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen zu geben, möchten wir uns kurz vorstellen, da wir stets bemüht sind Ihnen den schönsten Tag in Ihrem Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.

 


Das klimatisierte Trauzimmer im Erdgeschoss des Langener Rathauses ist über einen separaten Eingang sehr gut und behindertengerecht erreichbar und hat um die 25 Sitzplätze. Außerdem bieten wir Ihnen die standesamtliche Trauung auch im Alten Rathaus und in der Merzenmühle an (siehe Aktuelles).

 

Der Trauraum im Standesamt des Rathauses ist durch seine Holzvertäfelung ansprechend und mit einer sehr guten Beleuchtung ausgestattet. Eine Musikanlage gehört ebenfalls zur Ausstattung. Individuell und dem besonderen Anlass angepasst erfolgt die Zeremonie mit einer Trauansprache.

 

Eheschließungen finden in der Regel freitags Vormittags statt; auf besonderen Wunsch kann auch ein anderer Wochentag vereinbart werden.


Unser Service

  • individuelle Trauansprache
  • eigene Musikwünsche auf Compactdisc (CD) und Kassette können berücksichtigt werden
  • zur Erinnerung ein kleines Traugeschenk
  • heller dekorativer Trauraum für ihre Gäste
  • Fotografieren und Videoaufnahmen sind erlaubt
  • Garderobe im Vorraum
  • ein kleiner von Ihnen selbst organisierter Umtrunk kann im Eingangsbereich stattfinden, bei schönem Wetter auch vor dem Rathaus

Die Planung

 

Haben Sie ein bestimmtes Datum für Ihre Eheschließung im Auge?

 

Frühestens sechs Monate vorher sollten Sie sich mit uns wegen der Modalitäten in Verbindung setzen.

 
Wir freuen uns auf Sie!

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