Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes

Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  1. Die Elternteile des Kindes, wenn sie sorgeberechtigt sind,
  2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Die Asklepiosklinik Langen zeigt die Geburt des Kindes innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt an.

 

Die Eltern sind verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach der Geburt beim Standesamt die Vornamen des Kindes anzuzeigen, die erforderlichen Urkunden vorzulegen und weitere erforderliche Angaben zu machen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, müssen die Eltern dem Standesamt den Hinderungsgrund mitteilen.

 

 


 

 

Zur Beurkundung einer Geburt werden folgende Urkunden benötigt:

A: Die Mutter ist verheiratet

 

Bei Eheschließung in Deutschland:

 

Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.


Bei Eheschließung im Ausland:

 

Heiratsurkunde mit Übersetzung und Legalisation durch die Deutsche Botschaft oder eine internationale Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Eltern. Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.

 

B: Die Mutter war noch nie verheiratet

 

Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber. Die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung.

Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.

 

C: Die Mutter ist am Tag der Geburt geschieden

 

Beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk.

 

D: Die Mutter ist verwitwet

 

War sie am Tag der Geburt noch keine 300 Tage verwitwet, dann ist der verstorbene Ehemann der Vater des Kindes. Unterlagen wie bei A und Sterbeurkunde des Mannes.

 

Bei eingebürgerten Eltern sind die Einbürgerungsurkunden vorzulegen.

 

In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

 

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.

 

Suchen
 

 

Seiteninhalt Drucken

Zur Sitemap